Die Vorschriften des Kapitels 8.4 ber die berwachung der Fahrzeuge gelten, wenn die Gesamtmasse dieses Gutes im Fahrzeug 500 kg berschreitet.

Auerdem mssen Fahrzeuge, die mehr als 500 kg dieser Stoffe befrdern, sofern diese den Vorschriften des Abschnitts 1.10.3 unterliegen, in bereinstimmung mit dem Sicherungsplan des Unterabschnitts 1.10.3.2 stndig so berwacht werden, dass bswillige Handlungen verhindert und der Fahrzeugfhrer sowie die zustndigen Behrden bei Verlusten oder Feuer alarmiert werden.